Pôle Franco-Allemand > Recht & Steuern > Die französische Version der deutschen Familienstiftung

Mit dem so genannten „Loi Pacte“, das seit dem 11.

Die französische Version der deutschen Familienstiftung

Mit dem so genannten „Loi Pacte“, das seit dem 11. April 2019 in Kraft ist, wurde ein sehr interessantes neues Rechtsinstitut geschaffen, der „Fonds de pérennité“ (Langzeitfonds), der bisher wenig Beachtung in der Öffentlichkeit gefunden hat und in der Fachpresse nicht viel diskutiert wurde.

Der „Langzeitfonds“ ist ein neues Instrument, das für das Halten und die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen zum Einsatz kommen soll. Der Gesetzgeber möchte mit dem Fonds ein Rechtsvehikel zur Verfügung stellen, das zur Stabilität und zum langfristigen Fortbestand der Unternehmen beitragen soll. Die Fortdauer und Weiterentwicklung eines oder mehrerer Unternehmen, deren Anteile insgesamt oder auch nur teilweise kostenlos und unwiderruflich auf den Fonds übertragen werden, sollen auf diese Weise sichergestellt werden. Der Fonds wird dadurch zum wesentlichen, wenn nicht sogar zum alleinigen Aktionär der grundsätzlich unübertragbar gewordenen Anteile des Unternehmens. Der „Fonds de pérennité“ steht damit im Gegensatz zu dem klassischen Investmentfonds, dessen Ziel nur der vorübergehende Besitz von Unternehmensbeteiligungen ist. In der Begründung zu der Gesetzesvorlage heißt es, dass das Modell der „Aktionärsstiftung“, das in einigen europäischen Ländern bereits erfolgreich praktiziert wird, als Vorbild für den Langzeitfonds stand.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob die deutsche Familienstiftung vergleichbar mit diesem Fonds ist. Unseres Erachtens müsste dies grundsätzlich der Fall sein. Um dies definitiv und unanfechtbar bestimmen zu können, muss jedoch noch der Durchführungserlass, der bisher noch nicht veröffentlicht wurde, abgewartet werden. Sollte die Vergleichbarkeit zwischen der deutschen Familienstiftung und dem „Fonds de pérennité“ bejaht werden, so wäre aller Wahrscheinlichkeit nach die bisherige Position der französischen Finanzverwaltung, die die deutsche Familienstiftung als einen Trust ansieht, nicht mehr aufrechtzuerhalten. Ein seit Jahren bestehender Rechtsstreit mit der französischen Steuerbehörde mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die in Frankreich lebenden Begünstigten einer deutschen Familienstiftung könnte dann beigelegt werden.

Unabhängig vom Ausgang der obigen grenzüberschreitenden Rechtsfrage kann der „Fonds de pérennité“ ähnlich wie die deutsche Familienstiftung einen wichtigen Beitrag für die Fortdauer von französischen Familienunternehmen über Generationen hinaus erbringen. Das neue „französische Stiftungsmodell“ gibt dem Gründer eines Familienunternehmens ein interessantes Instrument in die Hand, das sein Lebenswerk – losgelöst von eventuellen Streitigkeiten unter den Erben – vor Verkauf und Zerschlagung schützen kann.

Darüber hinaus kann die Einbringung in den Fonds im Rahmen des steuerschonenden „Pacte Dutreil“, der bei Einhaltung bestimmter Kriterien eine 75%-ige Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage der eingebrachten Anteile erlaubt, erfolgen. Zusätzlich wird auch eine 50%-ige Verminderung der Steuerlast, soweit der Stifter das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, gewährt.

© shutterstock.com

Autor: Coffra,Newsletter : DiagnosticNews 161

https://coffra.de/?p=12152


Teilen Sie diesen Beitrag