Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen in Deutschland sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Anfang September wurden bereits 69 Milliarden Euro bewilligt.
Die Corona-Hilfen setzen sich zusammen aus dem KfW-Sonderprogramm (44,2 Milliarden Euro), den Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (14,3 Milliarden Euro), dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,4 Milliarden Euro) sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (923 Millionen Euro) und Großbürgschaften (2,7 Milliarden Euro). Im Rahmen des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden ca. 58.100 Anträge in Höhe von rund 940 Millionen Euro gestellt und rund 544 Millionen Euro bewilligt. (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWI)
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August) endet am 30. September 2020. Anträge für diese Fördermonate müssen bis dahin gestellt sein.
Die zweite Phase betrifft die Fördermonate September bis Dezember. Anträge für diese Monate können voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden. Aktuelle Informationen und Details können auf der Webseite der Bundesregierung entnommen und heruntergeladen werden.
Die Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus umfasst zahlreiche Hinweise zu den Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, beantwortet Fragen zu Corona-Hilfen und informiert über Maßnahmen und Instrumente des BMWI.
Autor: Jitka Mencl-Goudier
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