Neue Maßnahmen zur Vereinfachung des Entsenderechts in Frankreich
Der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Europäischen Binnenmarktes bringt grenzüberschreitend tätigen Betrieben viele Erleichterungen. So können Unternehmen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, ihre Mitarbeiter kurzfristig in andere Mitgliedstaaten entsenden, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Um Missbrauch vorzubeugen und insbesondere um Ungleichbehandlungen zwischen entsandten Arbeitnehmern und inländischen Arbeitnehmern zu vermeiden, gibt es eine […]