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Lange waren die hohen französischen Lohnkosen – insbesondere unter Berücksichtigung der immensen Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil belaufen sich auf mehr als 70%) – ein Beschleunigungsfaktor für die Delokalisierung von französischen Industriebetrieben ins Ausland.

Der Französische Mindestlohn („SMIC“) ist wettbewerbsfähig geworden

Lange waren die hohen französischen Lohnkosen – insbesondere unter Berücksichtigung der immensen Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil belaufen sich auf mehr als 70%) – ein Beschleunigungsfaktor für die Delokalisierung von französischen Industriebetrieben ins Ausland. Seit 2014 sind große Anstrengungen unternommen worden, um dieses Grundübel abzumildern. Die Einführung eines Steuerkredits („CICE“), der auf der Basis des 2,5-fachen Lohnniveaus der „SMIC“-Empfänger den Unternehmen gewährt wurde, hatte dabei einen besonderen Anteil. Der jährlich erteilte Steuerkredit wird 2019 in eine definitive, dauerhafte Senkung des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben umgewandelt.

Damit ergibt sich ein Mindestlohn („SMIC“) unter Berücksichtigung der obigen Umstellung von jährlich 18.941 €. Dieser Betrag liegt unter der jährlichen Mindestlohnhöhe von Belgien, Deutschland, und den Niederlanden. Lediglich in Spanien fällt ein noch wesentlich geringerer Betrag an, nämlich 12.868€.

Die Belastung aus dem „SMIC“ hat sich insbesondere durch die drastische Rückführung des Arbeitgebersozialabgabenanteils im Europavergleich normalisiert. Der jährliche Sozialabgabenbetrag für den „SMIC“ liegt damit lediglich bei 1.178 € gegenüber 3.492 € in Deutschland. Durch die geplanten Änderungen des Budgets 2019 werden die Sozialabgaben, die auf dem „SMIC“ liegen, nochmals um 10% sinken. Diese massive Beeinflussung der Niedriglöhne mit Hilfe der Entlassung der Sozialabgaben soll die Arbeitsbeschaffung für nicht qualifizierte Arbeitskräfte, die oft den Großteil der französischen Langzeitarbeitslosen ausmachen, besonderes unterstützen.

Das durchschnittliche, mediane Lohnkostenniveau einschließlich der Arbeitgebersozialabgaben liegt nunmehr in Frankreich leicht unter dem in Deutschland und in den Niederlanden. Dies gilt, auch wenn nach dem europäischen Statistikamt sich der Stundenlohn in 2017 für die verarbeitende Industrie in Frankreich auf 36 € beläuft und damit noch immer etwas höher als in Deutschland (34,80 €) ist. Letzteres liegt darin begründet, dass die oben ausgeführten Senkungsmaßnahmen sich nur auf die niedrigste Lohnniveauebene konzentrieren.

Die starke Zurückführung der allgemein bekannten hohen französischen Sozialabgaben auf niedrige Einkünfte ist bisher bei den ausländischen Investoren noch nicht angekommen. Nach einer im Juni 2018 veröffentlichen Studie der internationalen Beratungsfirma Ernst & Young sahen 38% der befragten ausländischen Investoren die Arbeitskosten als Bremse für eine Investition in Frankreich. Im Jahr 2017 waren es nur 31% gewesen.

 

Autor: www.coffra.de
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