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Französische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Fachmessen oder -veranstaltungen ausstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine neue staatliche Finanzhilfe in Anspruch nehmen.

Messen und Fachausstellungen: eine neue Finanzhilfe für französische KMU

Französische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Fachmessen oder -veranstaltungen ausstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine neue staatliche Finanzhilfe in Anspruch nehmen. Sie richtet sich an Unternehmen, die zwischen März 2022 und Juni 2023 auf den wichtigsten französischen Messen und Fachausstellungen als Aussteller teilgenommen haben und die aufgrund der Gesundheitskrise nicht an der vorherigen Ausgabe der betreffenden Veranstaltung ausgestellt haben. Mit dieser zusätzlichen Beihilfe soll die Attraktivität dieser Messen und Fachausstellungen gesteigert werden und den KMU Anreize gegeben werden, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Gleichzeitig soll die wirtschaftliche Erholung in diesem Sektor der Fachveranstaltungen angekurbelt werden.

Die KMU, die als Hauptaussteller auf bestimmten Fachmessen und -ausstellungen auftreten, können einen Zuschuss vom Staat erhalten, der 50 % der für die Anmietung von Ausstellungsflächen und die Anmeldegebühren anfallenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 Euro (ohne MwSt.) abdeckt. Diese Beihilfe steht kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. €.

Die Förderungsmaßnahme betrifft 74 vom zuständigen Ministerium ausgewiesene Messen und Fachausstellungen, die zwischen März 2022 und Juni 2023 in Frankreich stattfinden müssen und die vor der Krise mehr als 500 Aussteller zählten. Das beantragende Unternehmen darf nicht bereits an der vorangegangenen Veranstaltung teilgenommen haben.

Zuständig für die Vergabe der Zuschüsse sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Die beantragenden Unternehmen müssen über eine Niederlassung oder eine Zweigstelle in Frankreich verfügen. Bis zum 31. Dezember 2022 muss ein Online-Antrag direkt auf der entsprechenden Website gestellt werden. Anschließend muss der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum, an dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet, eingereicht werden.

Weitere Informationen: https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000045365384

 

Autor: Jitka Mencl-Goudier
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