Viele Kleinstunternehmen und Mittelständler haben darauf gewartet: Das neue, zweite Zuschussprogramm des Bundes für von der Corona-Pandemie Betroffene. Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von drei Monaten. Der Bund stellt hierfür über die Länder Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt 2020 zur Verfügung.
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern. Die Zahlungen sind je nach Umsatzausfall gestaffelt. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150 000 Euro.
Förderung bei Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent
Alle Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unabhängig von der Mitarbeiterzahl können die Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Die Zuschüsse können jedoch nur von Unternehmen beantragt werden, deren Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 Prozent gesunken ist.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Registrierung ist über die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie möglich.
Autor: Jitka Mencl-Goudier
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