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Ob zu Hause, auf Geschäftsreise oder im Co-Working-Space, laut Global Mobile Workforce Forecast von Strategy Analytics werden im Jahr 2022 weltweit rund 1,9 Milliarden Menschen mobil arbeiten.

Deutschland und Frankreich: Mobiles Arbeiten auf dem Vormarsch

Ob zu Hause, auf Geschäftsreise oder im Co-Working-Space, laut Global Mobile Workforce Forecast von Strategy Analytics werden im Jahr 2022 weltweit rund 1,9 Milliarden Menschen mobil arbeiten. Das entspricht 42,5% aller Beschäftigten weltweit. Mobiles Arbeiten wird durch Neuentwicklungen in der Hardware, digitalisierte Arbeitsprozesse sowie schnellere Internetverbindungen weiter zunehmen. Viele Arbeitnehmer schätzen die Flexibilität der Telearbeit von unterwegs und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ob mobiles Arbeiten möglich ist, hängt jedoch von den rechtlichen Grundlagen im Betrieb, vom Aufgabenbereich, von der benötigten Hardware und den individuellen Vereinbarungen ab.


Mobiles Arbeiten in Deutschland

Mobiles Arbeiten wird in deutschen Betrieben mit mehr als 50 Angestellten immer beliebter: 26% der Beschäftigten sind ganz oder teilweise mobil tätig – vor 6 Jahren waren es noch 19%. Das ergibt eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Zusammenarbeit mit dem Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsförderung.

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wünscht sich jeder Dritte in Deutschland, zumindest gelegentlich von zu Hause aus zu arbeiten. Deutschland ist jedoch immer noch ein Land der Präsenzkultur. Das Homeoffice wird viel weniger genutzt als im EU-Schnitt. Deutschland liegt deutlich hinter Frankreich oder den skandinavischen Ländern. Der vergleichsweise hohe Anteil an Offlinearbeitern in Deutschland entspricht der starken industriellen Prägung des Landes. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der mobilen Computerarbeiter an allen Beschäftigten in Deutschland 19,8%.

Worauf muss man beim mobilen Arbeiten achten? Im ersten Schritt müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt sein, inklusive den Vorgaben für den Datenschutz, vor allem in Bezug auf die Telearbeit an öffentlichen Orten. Neben einer eventuell notwendigen Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung gehört in Deutschland eine individuelle Vereinbarung mit dem direkten Vorgesetzten dazu.


Mobiles Arbeiten in Frankreich

29% der französischen Beschäftigten waren im Jahr 2018 mobil tätig. Das sind 4% mehr als im Vorjahr, wie eine Studie von Malakoff Médéric Humanis belegt. Dieses Phänomen erklärt sich teilweise durch die legislativen Entwicklungen. Mit der Macron-Verordnung vom 22. September 2017 sollte die Telearbeit vereinfacht und gefördert werden. So ist es nicht mehr notwendig eine Änderung des Arbeitsvertrages vorzunehmen, bei gelegentlicher Telearbeit reicht eine stillschweigende Übereinkunft.

Mobil arbeiten in erster Linie französische Führungskräfte (68%), Mitarbeiter in den Bereichen Ingenieurwesen, Informatik und Beratung (60%) und der Dienstleistungsbranche (49%). Sie leben bevorzugt in der Region Paris (44%).


Sicherheit und Datenschutz sind unerlässlich

Sicherheit und Datenschutz sind beim mobilen Arbeiten ein Muss. Dabei gelten die Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Home-Office genauso wie an jedem anderen Arbeitsplatz. Zu den wichtigsten Standards gehören Verschlüsselung bei der Datenübertragung, Virenschutz, Firewall und Mehrfach-Authentifikation. Wenn Daten im Rahmen von Cloud Computing auf fremde Server ausgelagert werden, ist es wichtig zu wissen, wie dort die Sicherheit garantiert wird.

Hinzu kommen regelmäßige Updates des Betriebssystems und aller anderen Programme. Die Kennwort-Authentifizierung gegen unbefugte Nutzung für alle Endgeräte ist ebenso selbstverständlich wie regelmäßige, automatisierte Backups.

 

Autor: Jitka Mencl-Goudier
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