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Der deutsche Pfandbrief wurde im vergangenen Jahr 250 Jahre alt.

Der Deutsche Pfandbief: Ein wichtiges Refinanzierungsinstrument der SaarLB – auch im deutsch-französischen Geschäft

Der deutsche Pfandbrief wurde im vergangenen Jahr 250 Jahre alt. Was 1769 mit einer Kabinettsorder von Friedrich dem Großen begann, hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem attraktiven Refinanzierungsinstrument für Pfandbriefbanken und einer sicheren und attraktiven Anlage für Investoren entwickelt.

Der Pfandbrief verdankt sein Ansehen und seinen Erfolg seiner hohen Verlässlichkeit und seiner Stabilität. Dies hat er im Laufe der Jahrhunderte, nicht zuletzt in Krisenzeiten, immer wieder bewiesen. Der deutsche Pfandbrief sticht im Vergleich zu sonstigen gedeckten Schuldverschreibungen (Covered Bonds), die in einer europäischen Richtlinie geregelt sind, durch einen besonders strikten Rechtsrahmen hervor. Der Pfandbrief wird im Pfandbriefgesetz geregelt, das eine herausgehobene öffentliche Aufsicht mit entsprechenden Instrumenten wie der Deckungsprüfung oder der Bestellung eines Treuhänders vorsieht. Der deutsche Pfandbrief ist damit die Benchmark im europäischen Covered Bond-Segment.

Aufgrund seiner Qualitäten, die von den Anlegern besonders geschätzt werden, ist der Pfandbrief für die Banken am Kapitalmarkt das kostengünstigste und damit ein strategisch unverzichtbares Refinanzierungsinstrument. Auf der Anlegerseite gelten für Banken gedeckte Schuldverschreibungen im Rahmen der Liquiditätssteuerung als attraktive High Quality Liquid Assets (HQLA). Eine hohe und stabile Marktnachfrage nach diesem Instrument ist damit auch in schwierigen Zeiten gegeben.

Im deutschen System gibt es hypothekarische Pfandbriefe, die durch Immobiliendarlehen gedeckt werden, sowie Öffentliche Pfandbriefe, die mit Finanzierungen an die Öffentliche Hand (Bsp. Kommunen und kommunalnahe Unternehmen) unterlegt sind. Die zugrundeliegenden Finanzierungen dürfen auch aus dem Ausland stammen. Im Falle der SaarLB sind aufgrund der strategischen Ausrichtung der Bank nur Aktiva aus Deutschland und Frankreich in den jeweiligen Deckungsstöcken enthalten.

Die SaarLB emittierte ihren ersten Pfandbrief im Jahr 1942, damals noch unter dem Vorgängerinstitut Landesbank und Girozentrale Westmark. Der Pfandbrief ist inzwischen ein ganz essentieller Baustein in der Refinanzierungsstrategie der Bank. Zum 30.06.2020 betrug das Volumen ausstehender Hypotheken-Pfandbriefe ca. € 480 Mio, das Volumen emittierter Öffentlicher Pfandbriefe ca. € 2,1 Mrd. Die jeweiligen Deckungsmassen weisen eine komfortable Überdeckung auf, die Deckungswerte liegen ausschließlich in Deutschland und Frankreich.

Informationen zum Pfandbriefvolumen der Bank sowie Angaben zu den Deckungsstöcken finden sich gemäß §28 des Pfandbriefgesetzes in aktueller und detaillierter Form auch auf der Homepage der Bank.

Das Treasury der SaarLB arbeitet ständig daran, dem Pfandbrief als strategisches Refinanzierungsinstrument der Bank die verdient hohe Bedeutung einzuräumen. So beschäftigen sich die Kollegen aktuell damit, eine Sub Benchmark-Emission (Mindestvolumen € 250 Mio.) aufzulegen, gleichzeitig könnte auch der ‘Grüne Pfandbrief‘ im Immobiliengeschäft eine Option darstellen und im kommenden Jahr realisiert werden.

Als Pfandbriefinstitut hat die SaarLB strategische und ökonomische Wettbewerbsvorteile im Immobiliengeschäft sowie im Geschäft mit der Öffentlichen Hand. Dies gilt für den deutschen wie französischen Markt. Die Bank versucht, als verlässlicher Finanzierungspartner diese Refinanzierungsvorteile auf beiden Seiten der Grenze über attraktive Konditionen an ihre Kunden weiterzugeben.

 

Autor: SaarLB – Treasury


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