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Der Präsident der Französischen Republik hatte angekündigt, dass der Staat für bestimmte von Banken und Finanzgesellschaften gewährte Kredite Bürgschaft übernehmen würde.

Details zur staatlichen Garantie für Kreditinstitute und Finanzierungsgesellschaften

Der Präsident der Französischen Republik hatte angekündigt, dass der Staat für bestimmte von Banken und Finanzgesellschaften gewährte Kredite Bürgschaft übernehmen würde. Gemäß dem Gesetz Nr. 2020-289 vom 23. März 2020 über den Nachtragshaushalt für 2020, das im Rahmen der Bekämpfung der Verbreitung des COVID-19-Virus verkündet wurde, wurden in dem Erlass vom 23. März 2020 zur Übernahme der staatlichen Garantie für Kreditinstitute und Finanzunternehmen die Bedingungen für die Gewährung dieser Garantie präzisiert.

Der Erlass legt daher fest, dass diese Garantie bestimmten Kreditinstituten und Finanzierungsgesellschaften unter den folgenden Bedingungen gewährt wird:

1. Die Bürgschaft wird Kredite mit den nachfolgenden Merkmalen betreffen:

  • eine minimale tilgungsfreie Zeit von zwölf Monaten,
  • eine Klausel, die den Kreditnehmern am Ende des ersten Jahres die Möglichkeit bietet, den Kredit über einen zusätzlichen Zeitraum von ein, zwei, drei, vier oder fünf Jahren zu amortisieren.

Die kreditgebende Institution muss außerdem im Falle eines Antrags auf Inanspruchnahme der Garantie nachweisen, dass nach der Gewährung des durch diese Garantie besicherten Kredits die Höhe der an denselben Kreditnehmer gewährten Finanzierungen höher war als die Höhe der diesem am 16. März 2020 gewährten Finanzierungen, bereinigt um zwischen diesen beiden Terminen eingetretene Reduzierungen, die sich aus dem vor dem 16. März 2020 vertraglich festgelegten Zeitplan oder aus einer Entscheidung des Kreditnehmers ergeben.

2. Die staatliche Garantie sichert einen im Erlass festgelegten prozentualen Anteil des noch ausstehenden Betrags des Kapitals, der Zinsen und des Zubehörs ab.

3. Der betroffene Kredit muss außerdem ohne jede andere Sicherheit oder Garantie gewährt worden sein.

Zu beachten ist, dass diese Garantie nur für Kredite an juristische oder natürliche Personen, einschließlich Gewerbetreibende, Freiberuflern und Mikrounternehmer, gilt, ausschließlich nicht-gewerbliche Immobiliengesellschaften, Kreditinstitute und Finanzgesellschaften sowie Gesellschaften, die einem Sicherungsverfahren, einer Zwangsverwaltung oder einer Zwangsliquidation unterliegen.

Die staatliche Garantie wird nach einer Skala vergütet, die von der Größe des Unternehmens und der Laufzeit des von ihr besicherten Kredits abhängt, wie in dem Erlass ausführlicher beschrieben wird.

Vorbehaltlich der Erfüllung dieser verschiedenen Bedingungen sowie anderer im Dekret vom 23. März 2020 festgelegter Kriterien muss die kreditgebende Institution Bpifrance Financement ihren Wunsch, ein Kredit zu gewähren, sowie die betreffende Garantie mitteilen.

Das Wirtschafts- und Finanzministerium hat am 24 März eine Pressemappe mit den Kriterien und Schritten zur Umsetzung der Staatsgarantie veröffentlicht.

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Autor: LPA-CGR Avocats
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