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Leben oder arbeiten Sie in Frankreich, besitzen Sie eine Immobilie in Frankreich oder sind Sie Grenzgänger?

Französische Einkommensteuererklärung: Das sollten Sie wissen

Leben oder arbeiten Sie in Frankreich, besitzen Sie eine Immobilie in Frankreich oder sind Sie Grenzgänger? Dann ist es wichtig, die Besonderheiten der französischen Einkommensteuererklärung („Déclaration des revenus“) zu kennen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Steuerpflicht in Frankreich: Wer ist betroffen?

Sie gelten als in Frankreich steuerpflichtig, wenn Sie:

• Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich haben,
• in Frankreich Ihre hauptberufliche Tätigkeit ausüben;

Aufgepasst: wenn Sie in Frankreich als steuerlich ansässig zu betrachten sind, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Frankreich erklären bzw. versteuern, d.h. auch Einkünfte, die bereits im Ausland besteuert wurden.

Auch Personen, die in Deutschland ansässig sind, aber Immobilienbesitz in Frankreich haben oder Einkünfte aus Frankreich beziehen, müssen unter Umständen eine Steuererklärung in Frankreich abgeben.

Berechnung der Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer in Frankreich hängt vom Gesamteinkommen des Haushalts sowie vom sogenannten „Quotient familial“ ab, der Familiensituation berücksichtigt. Grundsätzlich wird automatisch ein Pauschalabzug von 10 % für Berufskosten auf Löhne und Gehälter angewendet, es sei denn, der Steuerzahler entscheidet sich für den Nachweis höherer tatsächlicher Kosten.

Grenzgängerregelung

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Grenzregion und einer Beschäftigung auf der anderen Seite der Grenze profitieren von speziellen Steuerregelungen, die sicherstellen, dass ihr Einkommen nur in einem der beiden Länder besteuert wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie die festgelegten Kriterien erfüllen.

Fristen und Abgabe


Die jährliche Steuererklärung muss in der Regel online über die Plattform www.impots.gouv.fr eingereicht werden. Steuerzahler, die erstmalig eine Erklärung abgeben, müssen diese noch in Papierform einreichen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Wohnort und Form der Einreichung.
Beispiel für die Fristen 2024 (die Termine für 2025 wurden noch nicht veröffentlicht):
• 21. Mai: Abgabe in Papierform (Poststempel zählt)
• Mai bis 6. Juni: Abgabe online, je nach Region

Welche Einkünfte müssen angegeben werden?

Die Steuerpflicht in Frankreich umfasst alle Einkünfte, darunter insbesondere:

• Berufseinkünfte (Löhne, Gehälter, Honorare)
• Mieteinnahmen (möbliert und unmöbliert)
• Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

Gewisse Aufwendungen wie Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden an gemeinnützige Organisationen können zu Steuervorteilen führen.

Erklärung für Immobilienbesitzer

Seit 2023 müssen Immobilienbesitzer in Frankreich eine jährliche Erklärung über die Nutzung und Zusammensetzung ihrer Immobilie abgeben (z. B. Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz oder Vermietung).

Ab einem Immobilienvermögen von 1,3 Millionen Euro besteht die Verpflichtung, eine Vermögensteuererklärung einzureichen.

Hilfreiche Tipps

Eine fundierte Beratung durch einen deutsch-französischen Steuerexperten kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen.

Autor: Valoris Avocats
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