Pôle Franco-Allemand > Wirtschaft > Gesundheitskrise: Wie Deutschland und Frankreich ihre Unternehmen unterstützen

Deutschland und Frankreich haben Soforthilfe-Maßnahmen eingeführt, um die Liquidität aufrechtzuerhalten und ihren Unternehmen die Inanspruchnahme der Kurzarbeit während der Gesundheitskrise zu erleichtern.

Gesundheitskrise: Wie Deutschland und Frankreich ihre Unternehmen unterstützen

Deutschland und Frankreich haben Soforthilfe-Maßnahmen eingeführt, um die Liquidität aufrechtzuerhalten und ihren Unternehmen die Inanspruchnahme der Kurzarbeit während der Gesundheitskrise zu erleichtern. Dabei geht es vor allem darum, Insolvenzen auf einem möglichst geringen Niveau zu halten. Ein kürzlich in der Zeitschrift Option Finance erschienener Artikel, der sich an Fachleute der Finanzbranche richtet, vergleicht die Maßnahmen und Hilfen in den beiden Ländern.

Was die direkten Beihilfen für die Liquidität der Unternehmen anbelangt, so zeigt sich Deutschland am großzügigsten mit einem Finanzrahmen von 1.200 Milliarden Euro für die Rettung seiner Unternehmen. Dieses Unterstützungsprogramm umfasst hauptsächlich Garantien für Bankdarlehen. In Frankreich beläuft sich das Budget für die Monate März und April auf 410 Milliarden Euro. Es beinhaltet die 300 Milliarden Euro für staatlich garantierte Kredite.


Stundung von Sozialversicherungsabgaben und Steuern

In Deutschland wurde den Unternehmen ein Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten für Steuer- und Sozialversicherungsabgaben gewährt. Ihre französischen Amtskollegen können ebenfalls einen Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie für ihre Steuerabgaben beantragen. Doch im Gegensatz zu Deutschland muss die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Frankreich weiterhin entrichtet werden.

Frankreich wie auch Deutschland haben ebenfalls beschlossen, sich schwerpunktmäßig auf die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen zu konzentrieren. Die deutsche Bundesregierung hat einen einmaligen und nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss in Höhe von 9.000 EUR für Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern und 15.000 EUR für solche mit weniger als zehn Mitarbeitern gewährt. Allerdings können nur Unternehmen, die sich zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden, diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen.

In Frankreich können Unternehmen ebenso einen nicht rückzahlungspflichtigen Pauschalbetrag von 1.500 EUR erhalten. Diese Hilfe wird von den Regionen individuell bis zu einer zusätzlichen Summe von 5.000 EUR ergänzend geleistet. Es sind nur Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten förderfähig, deren Jahresumsatz sich auf weniger als eine Million Euro beläuft und deren Verluste 50 % ihres Umsatzes der letzten 12 Monate ausmachen.


Kurzarbeit zur Rettung der Wirtschaft in Deutschland und Frankreich

Die beiden Länder haben außerdem beschlossen, massiv auf Kurzarbeit zu setzen, um ihre Volkswirtschaften zu retten. Wenn ein deutsches Unternehmen vor der Coronavirus-Pandemie auf dieses Instrument zurückgreifen wollte, musste 30 % seiner Belegschaft von einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit betroffen sein. Heute sind dafür noch nur 10 % der Lohnsumme nötig.

Ein französischer Arbeitnehmer erhält ein höheres Arbeitslosengeld als ein deutscher Arbeitnehmer. Der französische Angestellte bezieht 84 % seines Nettomonatsgehalts (oder 100 %, wenn er unter den Mindestlohn fällt) gegenüber den 60 % bis 67 % (wenn Kinder vorhanden sind) für deutsche Angestellte. Der Lohn- bzw. Gehaltsverlust fällt in Deutschland beträchtlich aus, zumal auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes auf 2.891,65 Euro gedeckelt ist – eine deutsche Besonderheit, die es in Frankreich nicht gibt.

 

Link zum Artikel von Option Finance

 

 

Autor: Jitka Mencl-Goudier
© shutterstock.com


Teilen Sie diesen Beitrag