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Interview mit Sandra Hundsdörfer, Rechtsanwältin und Leiterin des German Desk bei LPA-CGR Avocats in Paris.

Interview mit Sandra Hundsdörfer, Rechtsanwältin und Leiterin des German Desk bei LPA-CGR Avocats

Interview mit Sandra Hundsdörfer, Rechtsanwältin und Leiterin des German Desk bei LPA-CGR Avocats in Paris.

Frau Hundsdörfer, können Sie uns bitte LPA-CGR Avocats und Ihre Person vorstellen?
LPA-CGR gehört mit 230 Anwälten und 14 Büros weltweit zu den großen Wirtschaftsrechtskanzleien. Durch den Zusammenschluss im Jahr 2019 mit der Anwaltskanzlei GGV Deutschland ist LPA-CGR heute die erste französische Kanzlei mit drei deutschen Standorten in Hamburg, Frankfurt und München. In Paris haben wir einen German Desk mit fünf Partnern und 10 Mitarbeitern. Wir beraten dort deutsche und deutschsprachige Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts bei ihren Aktivitäten auf dem französischen Markt.

Ich selbst habe Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin studiert und bin seit 1997 als Rechtsanwältin in Frankreich tätig. Mit meinem Team berate schwerpunktmäßig deutsche Unternehmen, die in Frankreich investieren wollen oder bereits investieren. Zu meinen Spezialgebieten gehören das Arbeits- und Gesellschaftsrecht.

Wer sind Ihre Mandanten und was sind die Serviceschwerpunkte des German Desk?
Unsere Mandanten kommen aus dem klassischen großen Mittelstand. Daneben beraten wir auch börsennotierte Unternehmen, Investmentfonds und Banken.
Wir beraten in erster Linie deutsche Unternehmen bei Transaktionen und Tätigkeiten in Frankreich, vor allem im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, M&A (Merger & Acquisition) sowie Finanzierung. Hinzu kommen bei Bedarf auch Energie- und Umweltrecht. Unsere Mandanten finden bei uns Branchenexperten mit einer hohen technischen Expertise.

Gibt es Unterschiede bei der Rechtsberatung in Deutschland und Frankreich? Welche Herausforderungen gilt es im grenzüberschreitenden Umfeld zu beachten?
Deutschland und Frankreich haben natürlich zwei komplett unterschiedliche Rechtssysteme, auch wenn viele nationale Bestimmungen von europäischen Regeln bestimmt sind. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen. So muss zum Beispiel der deutsche Firmenchef auch das französische Rechtssystem verstehen. Der französische Betriebsrat funktioniert anders als in Deutschland. Hier setzen wir als Experten an und beraten unsere Mandanten, um Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden. Auch kulturell sind teilweise große Unterschiede zu beobachten. So ist ein französischer Geschäftsführer im Vergleich zu seinem deutschen Kollegen in seinem Selbstverständnis unabhängiger und ist es gewohnt, in vielen Situationen unabhängig zu entscheiden.

Wie kooperieren Sie mit dem Pôle Franco-Allemand?
Unsere Kanzlei ist seit 2019 Partner des Pôle Franco-Allemand. Wir schätzen vor allem die Möglichkeit, uns mit den deutsch-französischen Experten des Pôle auszutauschen und gegenseitig unterstützen zu können. Das stetig wachsende Netz an deutsch-französischen Experten im Pôle ist ein Beweis dafür, dass grenzüberschreitende Fragestellungen und Dienstleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der Pôle Franco-Allemand hat sich hier als eine wichtige Plattform etabliert.

Frau Hundsdörfer, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Autorin: Jitka Mencl-Goudier
© Sandra Hundsdörfer


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