Schuldscheindarlehen: Hauptmerkmale und -vorteile

Unter einem Schuldscheindarlehen wird eine spezielle Ausgestaltung eines Darlehensvertrages (§§ 488 ff. BGB) verstanden. Es handelt sich um ein Darlehen, dessen Kreditvertrag als Schuldschein fungiert. Der Schuldschein ist kein Wertpapier und wird nicht an der Börse gehandelt. Der Schuldschein wird oft als Schuldanerkenntnis bezeichnet, denn der Schein gilt als Beweis für eine bestehende Forderung (§ […]