Unter einem Schuldscheindarlehen wird eine spezielle Ausgestaltung eines Darlehensvertrages (§§ 488 ff. BGB) verstanden. Es handelt sich um ein Darlehen, dessen Kreditvertrag als Schuldschein fungiert. Der Schuldschein ist kein Wertpapier und wird nicht an der Börse gehandelt.
Der Schuldschein wird oft als Schuldanerkenntnis bezeichnet, denn der Schein gilt als Beweis für eine bestehende Forderung (§ 781 BGB). Aus diesem Grund wird er auch als Beweispapier oder Urkunde bezeichnet. Für die Gültigkeit des Schuldscheins ist die Unterschrift des Kreditnehmers notwendig, jedoch nicht die Angabe des genauen Schuldgrundes. Wurde die Schuld vollständig beglichen, so hat der Darlehensnehmer Anspruch auf Rückgabe des Schuldscheins.
Während der Darlehensvertrag namentlich Schuldner und Gläubiger benennt und somit ausschließt, dass die Forderung an einen Dritten gezahlt wird, hat beim Schuldschein derjenige Anspruch auf Zahlung, der den Schuldschein besitzt. Die Weitergabe des Schuldscheins an Dritte ist nur durch Abtretung (= formlose Übertragung der Schuld von einem Gläubiger auf einen anderen, ohne dass sich der Schuldner oder der Gegenstand des Schuldscheins ändern) möglich. Dadurch wird dem Inhaber des Schuldscheins eine größtmögliche Flexibilität beschert.
Einer der Vorteile des Schuldscheindarlehens ist unter anderem, dass er auch als Mittel der Fremdfinanzierung von nicht emissionsfähigen Unternehmen genutzt werden kann. Die einmaligen Kosten für Vermittlungsprovision und Besicherung sind im Vergleich z.B. zur Anleihe geringer (ca. 1 – 2 % des Darlehensbetrags) und stellen somit einen weiteren Vorteil der Schuldscheindarlehen dar.
Der Zinssatz liegt regelmäßig 0,25% bis 0,5% über dem Anleihezinssatz. Begründet wird dies damit, dass das Schuldscheindarlehen im Gegensatz zu Anleihen nicht kurzfristig am Kapitalmarkt veräußert werden kann.
Zu Bedenken ist, dass die Hürde für die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens relativ hoch ist, da die Kreditnehmer eine sehr hohe Bonität vorweisen müssen.
Obwohl der Schuldschein-Markt noch von mittelständigen Unternehmen aus deutschsprachigen Ländern dominiert wird, hat sich das Schuldscheindarlehen international als Alternative zu den herkömmlichen Fremdfinanzierungsmöglichkeiten etabliert, weil es formal lediglich ein simples Darlehen ist.
Autor: Elodie Tröger, SaarLB
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