Auf Basis des am 3. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt. Kleine und mittelgroße Unternehmen können seit dem 15. April den Schnellkredit der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Berechtigte Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern erhalten so über ihre Hausbanken Darlehen, für die der Staat vollständig haftet. Unternehmen mit mindestens elf Beschäftigten sollen damit ohne aufwendige Bankprüfung einen von der bundeseigenen KfW finanzierten Überbrückungskredit bekommen können.
Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen.
Der Schnellkredit wird unter der Voraussetzung gewährt, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat. Firmen können einen zehnjährigen Kredit erhalten, dessen Volumen bis zu einem Viertel des Jahresumsatzes 2019 betragen darf. Die Obergrenze für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern beträgt dabei 500.000 Euro, bei größeren Firmen 800.000 Euro. Voraussetzung ist aber, dass die Unternehmen Ende 2019 nicht in Schwierigkeiten steckten.
Autor: Jitka Mencl-Goudier
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