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Der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich ist seit dem 24.

Gemeinsamer Rechnungsstandard für Deutschland und Frankreich

Der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich ist seit dem 24. März erheblich vereinfacht. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und das französische Nationale Forum für elektronische Rechnungsstellung und öffentliche elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) haben mit ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0 einen gemeinsamen E-Rechnungsstandard veröffentlicht. Dieser orientiert sich eng an den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft und soll den grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Deutschland und Frankreich vereinfachen und für Bürokratieabbau sorgen.

ZUGFeRD 2.1/Factur-X 1.0 ermöglicht den Austausch elektronischer Rechnungen in Form von strukturierten Daten zwischen Unternehmen untereinander und zwischen Unternehmen und Verwaltung. Als hybrides elektronisches Rechnungsformat besteht es aus zwei Komponenten, einer PDF- und einer eingebetteten XML-Datei. Die PDF-Datei ist für den Menschen lesbar, die XML-Datei enthält die Rechnungsdaten in strukturierter Form und kann automatisch und maschinell verarbeitet werden.

Die neuen Versionen ermöglichen den Austausch von elektronischen Rechnungen nicht nur zwischen Unternehmen (B2B) sondern auch zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (B2G). So sind laut EU-Norm 16931 alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Länder und Kommunen verpflichtet, den Empfang und die Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen bis spätestens 18. April 2020 zu gewährleisten.

Die Spezifikation von ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0 stehen beim FeRD und FNFE-MPE zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

Autoren: Jitka Mencl-Goudier
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