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Experten, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland wurden zu den Auswirkungen entsenderechtlicher Vorschriften in den Grenzregionen Frankreich, Österreich und den Niederlanden befragt.

Welche Auswirkungen haben entsenderechtliche Vorschriften auf KMU in Grenzregionen?

Experten, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland wurden zu den Auswirkungen entsenderechtlicher Vorschriften in den Grenzregionen Frankreich, Österreich und den Niederlanden befragt.

Experten, kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland wurden zu den Auswirkungen entsenderechtlicher Vorschriften in den Grenzregionen Frankreich, Österreich und den Niederlanden befragt. Die im Mai veröffentlichte Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zur Analyse der Situation durchgeführt.

Europaweite einheitliche entsenderechtliche Vorgaben gefordert

Mit Blick auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte befürworten die Befragten grundsätzlich die entsenderechtlichen Vorschriften. Als große Herausforderung wird aber die Verschiedenheit der entsenderechtlichen Registrierungsvorgaben in den Mitgliedsstaaten bewertet, insbesondere für KMU. Auch die mangelnde europäische Harmonisierung wird kritisiert, denn sie erschwert den Unternehmen ein Tätigwerden im europäischen Markt.

Hoher bürokratischer Aufwand belastet kleine und mittlere Unternehmen

Die Einhaltung der entsenderechtlichen Vorschriften, die Durchführung der erforderlichen administrativen Meldeverfahren und das Bereithalten der erforderlichen Belege und Unterlagen während des Arbeitseinsatzes im Ausland ist für die Entsendeunternehmen mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Die dadurch bedingte Erhöhung der Transaktionskosten kann die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) behindern bzw. einschränken. Im Zuge der von den EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2020 umzusetzenden revidierten Entsenderichtlinie hat sich zudem der bürokratische Aufwand durch die Ausweitung der Schutzrechte der entsandten Arbeitnehmer noch einmal deutlich erhöht.

Darüber hinaus müssen Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung auch Vorschriften aus weiteren Rechtsgebieten beachten. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen aus dem Sozialversicherungsrecht, dem Gewerberecht, dem Arbeitsschutzrecht, Vertragsrecht, Haftungsrecht und Steuerrecht.

Hohe Bürokratie bei Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich

Mit der Häufigkeit der erforderlichen Meldungen ist nach Einschätzung der befragten Experten in allen drei Grenzregionen eine hohe Belastungsintensität verbunden. Besonders betroffen sind Unternehmen, die häufig und jeweils nur für kurze Einsatzzeiten (wechselnde) Beschäftigte entsenden.

Bildet man aus den Einschätzungen der Experten für jedes Zielland einen Durchschnittswert der Belastungsintensität, so zeigt sich, dass die bürokratischen Pflichten in Frankreich als am belastendsten beurteilt werden. Tatsächlich teilten nahezu alle Befragten die Auffassung, dass Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich mit besonders hohen Bürokratielasten verbunden sind.

Die relativ hohe durchschnittliche Belastungsintensität Frankreichs ist auch auf einige spezifische Sonderanforderungen zurückzuführen. Hierzu zählt die Notwendigkeit, die vorzuhaltenden Dokumente ins Französische zu übersetzen und eine französischsprachige Kontaktperson zu benennen. Im Baugewerbe muss beispielsweise für jeden entsandten Beschäftigten immer wieder neu eine Berufsidentifikationskarte („Carte BTP“) beantragt werden. Diese ist im Gegensatz zu französischen Unternehmen nur für einen einzigen (grenzüberschreitenden) Arbeitseinsatz gültig.

Autorin: Jitka Mencl-Goudier
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