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Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft getreten, die deutsche und französische Unternehmen berücksichtigen müssen.

Welche gesetzlichen Änderungen kommen in diesem Jahr auf deutsche und französische Unternehmen zu?

Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft getreten, die deutsche und französische Unternehmen berücksichtigen müssen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die deutsche und französische Unternehmen berücksichtigen müssen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Auf der Agenda des europäischen Gesetzgebers standen vor allem zwei Themen: der Kampf gegen den Klimawandel sowie die Digitalisierung. Entstanden sind eine Reihe neuer gesetzlicher Vorschriften. Dazu gehört die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Erste Unternehmen müssen nach der CSRD berichten

In diesem Jahr müssen Unternehmen zum ersten Mal über Nachhaltigkeit berichten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen dazu, regelmäßig Informationen über Umwelt- und soziale Belange sowie verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu veröffentlichen (ESG – Environmental, Social, Government). Die Berichtspflicht gilt für börsennotierte Unternehmen ab 2024. Kleinere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Jahresumsatz sind ab 2025 zur Berichterstattung verpflichtet.
Zum 1. Januar 2024 wurde gemäß dem EU-Recht die Trennung von Bioabfällen allgemein eingeführt. Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen betrifft auch Gewerbetreibende, unabhängig von der Höhe der anfallenden Abfälle.

Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU (General Product Safety Regulation – GPSR) ist seit Juni 2023 in Kraft und gilt seit vergangenem Dezember. Sie soll gewährleisten, dass in der EU weiterhin nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden. Anlass für die Erneuerung der Produktsicherheitsregelungen waren vor allem die fortschreitende Digitalisierung und die sich verändernden Geschäftsmodelle.

Deutschland: Hinweisgeberschutzgesetz und Änderungen bei Fachkräfteeinwanderung

Ein neues Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung tritt von November 2023 bis Juni 2024 schrittweise in Kraft. Es soll die qualifizierte Einwanderung in Deutschland aus Staaten außerhalb der EU besser ermöglichen und so dazu beitragen, den Fachkräftemangel abzufedern. Ab März 2024 können Menschen aus Drittstaaten im Rahmen einer Anerkennungs-partnerschaft in deutschen Betrieben qualifiziert und maximal 3 Jahr beschäftigt werden.

Bereits kurz vor dem Jahreswechsel trat eine Änderung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft: Seit dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße unterhalten. Größere Unternehmen sind hierzu bereits seit Juli 2023 verpflichtet.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland von bislang 12,00 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.

Frankreich: Anhebung der Einkommensteuer und des gesetzlichen Mindestlohns

In diesem Jahr stehen auch in Frankreich Reformen an, von denen die Unternehmen betroffen sind. So wurde der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) erneut erhöht. Der Stundensatz liegt nun bei 11,65 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 45,62 Euro netto pro Monat, wenn man sie mit dem monatlichen Netto-SMIC vom 1. Januar 2023 vergleicht.

France Travail ersetzt seit dem 1. Januar 2024 den Pôle Emploi, die nationale Arbeitsagentur in Frankreich. Damit wurde eine einzige Anlaufstelle für alle Arbeitssuchenden geschaffen, um Informationen zusammenzuführen und zu verhindern, dass Arbeitssuchende mehrfach von verschiedenen Ansprechpartnern kontaktiert werden. Zu den Neuerungen gehören u.a. der Zugang zur Beschäftigung für Arbeitnehmer mit Behinderungen und Alleinerziehende mit Problemen bei der Kinderbetreuung.

Die Änderung der Regelung zur Befreiung von Sozialabgaben und Einkommensteuer für Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten arbeiten, das ursprünglich am 31. Dezember 2023 auslaufen sollte, wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Zu den steuerlichen Änderungen für französische Unternehmen gehört auch die Anhebung der Einkommensteuer, welche zum 1. Januar 2024 um 4,8 % erhöht wurde.

Autorin: Jitka Mencl-Goudier

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