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Die SaarLB berät ihre deutschen Firmenkunden proaktiv und zügig zu den KfW – Hilfsprogrammen
Die deutsche Bundesregierung hat am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona- Virus (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) erlassen.

Corona – Liquiditätssicherung in der Krise

Die SaarLB berät ihre deutschen Firmenkunden proaktiv und zügig zu den KfW – Hilfsprogrammen
Die deutsche Bundesregierung hat am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona- Virus (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) erlassen.

Die SaarLB wiederum führt bereits seit dem darauffolgenden Montag einen intensiven Dialog mit ihren mittelständischen Firmenkunden, um individuelle Liquiditätsrisiken in der Krise und adäquate Maßnahmenpakete aus dem staatlichen Hilfsprogramm in Deutschland zu besprechen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Hilfsprogramms zur Sicherstellung der Liquidität sind dabei

  • der KfW-Unternehmerkredit (hier: Lockerung der Bedingungen) und
  • der KfW- Kredit für Wachstum (hier: Aufhebung der Branchenbeschränkungen bei Finanzierungen im Wege einer Konsortialfinanzierung und Erhöhung der Risikoübernahme)

Der Unternehmerkredit richtet sich an etablierte Unternehmen (Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind) mit einem Jahresumsatz bis € 2 Mrd. und bietet Haftungsfreistellung von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis zu einem Kreditvolumen von max. € 200 Mio..

Der KfW-Kredit für Wachstum kommt sogar für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von € 5 Mrd. in Frage. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz größer € 5 Mrd. erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die anteilige Risikoübernahme des Programms wurde auf bis zu 70% erhöht.

Unabhängig von diesen konkreten Maßnahmen prüft die KfW, weitere Sonderprogramme aufzulegen; auch hierbei handelt es sich um sogenannte Haftungsfreistellungen/ Risikoübernahmen bei Betriebsmittelkrediten bis zu 80 % sowie Investitionskrediten gar bis zu 90 %.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Großbürgschaftsprogramm (bisher beschränkt auf strukturschwache Regionen) – sogenannte parallele Bund-Länder-Bürgschaften – auf alle Regionen in Deutschland geöffnet. So können Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbetrag von € 50 Mio. mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. abgebildet werden.

Bereits nach 3 Tagen konnten die SaarLB-Firmenkundenbetreuer in einer beispiellosen Aktion die erste Welle der telefonischen Erstgespräche abschließen und sich einen ersten Überblick über die Lage verschaffen. Stefan Blank, stellvertretender Direktor und Leiter der Maßnahme in der SaarLB fasst die Situation wie folgt zusammen:

„Die Unternehmen haben sich über die letzten Jahre komfortable Liquiditätspuffer geschaffen, wie es sie vor der Finanzkrise in 2008 nicht gegeben hat. Nichtsdestotrotz kann niemand vorhersagen, wie lange die Krise anhält und die Liquidität gesichert ist. Insofern sind die Unternehmen in der Regel sehr dankbar für die aktive Ansprache der SaarLB-Betreuer. Einige Unternehmen haben sich bereits entschlossen, Kredite aus den Programmen zu beantragen, um für Worst-Case-Szenarien gewappnet zu sein.“

Die SaarLB wird die Beratungsgespräche in den nächsten Tagen intensivieren und auch erste Anträge aus den KfW-Programmen für ihre Unternehmenskunden stellen. Die Initiative zeigt erneut, wie wichtig ein enger und vertrauensvoller Austausch zwischen Bankexperten und Entscheider von mittelständischen Unternehmen gerade in Krisenzeiten ist.

 

Autor: Michael Heß
© shutterstock.com


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